Regelung für den BF 17 Führerschein:
- Fahrschüler kann bereits mit 16,5 die Führerscheinausbildung beginnen
- Vollendung des 30. Lebensjahrs der Begleitperson
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B von mindestens fünf Jahren
- Bei Beantragung der Fahrerlaubnis darf die Begleitperson im Fahreignungsregister nicht mit mehr als einem Punkt belastet sein
- Begleitperson muss die “0,5-Promille-Grenze” und das Drogenverbot beachten (auch wenn sie nicht selber fährt)